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Bilinguale Zusatzausbildung

in der Lehrerausbildung Höherer Dienst
am staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung in Freiburg

im Fach Englisch

im Fach Französisch

1. Allgemeines

Am Seminar Freiburg können Sie als zusätzliches Angebot auch an einer bilingualen Ausbildung in Englisch oder Französisch teilnehmen.
Mit diesem Angebot will das Seminar der Tatsache Rechnung tragen, dass eine fremdsprachliche Kompetenz in zunehmendem Maße im Alltagsleben an Bedeutung gewinnt. Als Ausbildungsinstitution müssen wir uns auch darauf einstellen, dass gerade Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums darauf vorbereitet werden müssen, nach der Schule in den folgenden Ausbildungsfeldern verstärkt mit fremdsprachlichen Anforderungen konfrontiert zu sein.
Die bilinguale Zusatzausbildung bietet Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes die Qualifikation für die Erteilung von bilingualem Unterricht zu erwerben. Dies kann bei entsprechendem Bedarf zu einer bevorzugten Einstellung führen.
Wenn es somit in der grundsätzlichen Frage der Sinnhaftigkeit keinerlei Zweifel gibt, so bleibt dennoch die Aufgabe, diese Zusatzausbildung leisten zu können; als Dozent von den fachlichen Voraussetzungen und von der Arbeitsbelastung her, als Referendar von der Komplexität der Anforderungserwartungen innerhalb der gesamten Ausbildung her.


2. Orientierende Hinweise

  • Die Zulassung zur bilingualen Ausbildung erfolgt auf Antrag beim Seminarleiter.
  • Die Zulassung ist abhängig von einer Gruppengröße, die das Deputat des Ausbilders / der Ausbilderin zulässt. Diese Zahl legt der Seminarleiter fest.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zu dieser Ausbildung.
  • Der Anmeldung voraus geht eine für alle Interessierte verbindliche Informationsveranstaltung. Eine Anmeldung ohne deren Besuch ist nicht möglich.

3. Grundsatzregelungen für die Zulassung

Zugelassen werden kann, wer das 1. Staatsexamen in Englisch oder Französisch sowie in Geschichte oder Geographie oder Gemeinschaftskunde oder einer Naturwissenschaft nachweisen kann. Falls die Ausbildungskapazität gegeben ist, kann auch zugelassen werden, wer das 1. Staatsexamen in Englisch oder Französisch und in einem anderen Sachfach als oben genannt nachweisen kann. Die entsprechenden Examen müssen zum Zeitpunkt der Beantragung erfolgreich abgeschlossen sein.
Sollte nach der Berücksichtigung der oben angeführten Personengruppe noch Ausbildungskapazität gegeben sein, so kann die Zulassung auf jene hin geöffnet werden, die zwar ein Sachfach, nicht aber Englisch oder Französisch im Staatsexamen abgelegt haben. Jene müssen durch eine Prüfung nachweisen, dass ihre Fremdsprachenkenntnisse denen von Staatsexamenskandidaten mindestens ebenbürtig sind (Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).
Die Anmeldung zur bilingualen Ausbildung ist verbindlich. Wer sich anmeldet, verpflichtet sich, die Ausbildung bis zum Ende zu durchlaufen.
Bewerben sich vor dem Hintergrund dieser Regelungen mehr Personen, als die Ausbildungskapazität zulässt, so entscheidet das Los. Von dem Losverfahren ausgenommen und aufgenommen werden in diesem Fall diejenigen Bewerbenden, die an Schulen unterrichten, die bereits einen entsprechenden bilingualen Zug an der Schule haben.

Handreichung des KM



aktualisiert am 07.10.2016

 

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