in der Lehrerausbildung Höherer Dienst
am staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung in Freiburg
im Fach Englisch
im Fach Französisch
1. Allgemeines
Am Seminar Freiburg können Sie als zusätzliches Angebot auch an einer
bilingualen Ausbildung in Englisch oder Französisch teilnehmen.
Mit diesem Angebot will das Seminar der Tatsache Rechnung tragen, dass eine fremdsprachliche Kompetenz in zunehmendem Maße im
Alltagsleben an Bedeutung gewinnt. Als Ausbildungsinstitution müssen wir uns auch darauf einstellen, dass gerade Schülerinnen und
Schüler des Gymnasiums darauf vorbereitet werden müssen, nach der Schule in den folgenden Ausbildungsfeldern verstärkt mit
fremdsprachlichen Anforderungen konfrontiert zu sein.
Die bilinguale Zusatzausbildung bietet Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes die
Qualifikation für die Erteilung von bilingualem Unterricht zu erwerben. Dies kann bei entsprechendem Bedarf zu einer bevorzugten
Einstellung führen.
Wenn es somit in der grundsätzlichen Frage der Sinnhaftigkeit keinerlei Zweifel gibt, so bleibt dennoch die Aufgabe, diese
Zusatzausbildung leisten zu können; als Dozent von den fachlichen Voraussetzungen und von der Arbeitsbelastung her, als Referendar von
der Komplexität der Anforderungserwartungen innerhalb der gesamten Ausbildung her.
2. Orientierende Hinweise
- Die Zulassung zur bilingualen Ausbildung erfolgt auf Antrag beim Seminarleiter.
- Die Zulassung ist abhängig von einer Gruppengröße, die das Deputat des Ausbilders / der Ausbilderin zulässt. Diese Zahl legt der Seminarleiter fest.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zu dieser Ausbildung.
- Der Anmeldung voraus geht eine für alle Interessierte verbindliche Informationsveranstaltung. Eine Anmeldung ohne deren Besuch ist nicht möglich.
3. Grundsatzregelungen für die Zulassung
Zugelassen werden kann, wer das 1. Staatsexamen in Englisch oder Französisch
sowie in Geschichte oder Geographie oder Gemeinschaftskunde oder einer Naturwissenschaft nachweisen kann. Falls die
Ausbildungskapazität gegeben ist, kann auch zugelassen werden, wer das 1. Staatsexamen in Englisch oder Französisch und in einem
anderen Sachfach als oben genannt nachweisen kann. Die entsprechenden Examen müssen zum Zeitpunkt der Beantragung erfolgreich
abgeschlossen sein.
Sollte nach der Berücksichtigung der oben angeführten Personengruppe noch Ausbildungskapazität gegeben sein, so kann die
Zulassung auf jene hin geöffnet werden, die zwar ein Sachfach, nicht aber Englisch oder Französisch im Staatsexamen abgelegt
haben. Jene müssen durch eine Prüfung nachweisen, dass ihre Fremdsprachenkenntnisse denen von Staatsexamenskandidaten mindestens
ebenbürtig sind (Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).
Die Anmeldung zur bilingualen Ausbildung ist verbindlich. Wer sich anmeldet, verpflichtet sich, die Ausbildung bis zum Ende zu
durchlaufen.
Bewerben sich vor dem Hintergrund dieser Regelungen mehr Personen, als die Ausbildungskapazität zulässt, so entscheidet das Los.
Von dem Losverfahren ausgenommen und aufgenommen werden in diesem Fall diejenigen Bewerbenden, die an Schulen unterrichten, die bereits
einen entsprechenden bilingualen Zug an der Schule haben.
aktualisiert am 07.10.2016