Zusatzausbildung Deutsch als Zweitsprache (DaZ) – für Deutschreferendar/innen
Deutsch als Zweitsprache, Deutsch als Fremdsprache, sprachsensibler Fachunterricht, Bildungssprache, Fachsprache - Vorbereitungskurse, Willkommensklassen, Flüchtlingsklassen, DaZ-Klassen, VAB-O usw.
Die Situation ist komplex geworden und der Bedarf an Sprach- und Förderunterricht groß. Davon ist auch das Gymnasium betroffen; in jedem Fall ist es sinnvoll, sich einen Überblick über das Spektrum der möglichen Anforderungen zu verschaffen. Diese Zusatzausbildung (30 Stunden, zwei Hospitationen und ein Kolloquium als Abschlussprüfung) soll helfen, sich auf den aktuellen und kommenden Sprachförderbedarf am Gymnasium vorzubereiten.
Für die Zusatzausbildung DaZ werden Referendarinnen und Referendare in der Regel mit dem Fach Deutsch (und beliebiger Fächerkombination) zugelassen. Eine parallele Zusatzausbildung in BiLi ist nicht möglich. Zudem weisen wir Referendare mit drei Fächern, mit NWT oder Wirtschaft auf die hohe Belastung hin, die durch die zusätzliche Teilnahme an der DaZ- Ausbildung unvermeidbar wäre. Bitte bedenken Sie: Ihre "Kernausbildung" hat Vorrang.
Die Zusatzausbildung DaZ umfasst 30 Unterrichtsstunden, verteilt auf sieben Fachsitzungen. Diese sind für einen erfolgreichen Abschluss alle zu besuchen. Hinzu kommen zwei Hospitationen an einer Institution, in der Deutsch für Nicht- Muttersprachler unterrichtet wird, z. B. in Volkshochschulen, Sprachschulen, auch Vorbereitungsklassen/kursen und VABO-Klassen an Beruflichen Schulen (Es empfiehlt sich, rechtzeitig anzufragen; ggf. unterstützen wir Sie bei der Suche). Mit diesen beiden Hospitationen sollen Sie Einblicke in unterschiedliche Lern/- Unterrichtsszenarien erhalten und nachweisen (z. B: zwei unterschiedliche Klassen, Lehrer/innen, Termine oder auch zwei unterschiedliche Institutionen). Eine Bescheinigung der Institution ist spätestens zwei Wochen vor dem Kolloquium vorzulegen.
Als Abschlussprüfung ist im November ein Kolloquium zu absolvieren.
Anmeldung: Die Anmeldung zur DaZ-Zusatzausbildung erfolgt im Januar 2020. Beachten Sie bitte: Wenn Sie sich anmelden, sind Sie verpflichtet, bis zum Abschluss an der Ausbildung teilzunehmen. Bewerben sich mehr Personen, als die Ausbildungskapazität zulässt, so entscheidet das Los.