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Das dritte Ausbildungsfach

Ab dem Kurs 2016/2017 ist - mit ganz wenigen Ausnahmen bei seltenen Fächerkombinationen - die Ausbildung in einem dritten Fach freiwillig. Für diese freiwillige Dreifächerausbildung gelten folgende Regelungen:

  • Bis spätestens 1.4. eines Jahres sind Änderungen der Fächerkombination durch Drehen möglich. Ab diesem Termin ist die Reihenfolge der Fächer bis zum Ende der Ausbildung mit allen Konsequenzen dann verbindlich festgelegt, eine erneute Änderung ist rechtlich nicht mehr möglich.
  • Bei einer freiwilligen Kombination hat eine Referendarin / ein Referendarin bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnittes die Möglichkeit, die Ausbildung in dem freiwilligen dritten Fach zu beenden. Es ist nur eine offizielle Mitteilung an die Seminarleitung vonnöten. Dies gilt auch dann, wenn ein im Hauptfach belegtes drittes Fach in ein Nebenfach abgestuft werden soll.
  • Die Referendarinnen und Referendare besprechen Ihrerseits Fragen des Ausbildungsganges im Drittfach mit ihren Ausbildenden und mit der Schulleitung. Am Seminar nehmen sie regulär an der Fachdidaktikausbildung in ihrem dritten Fach teil.
  • Die für das erste Schulhalbjahr verbindlichen Unterrichtsstunden sind wie folgt definiert: In den Fächern 1 und 2 sind zusammen mindestens 60 Stunden im ersten Halbjahr zu unterrichten.
    Zusätzlich sind im freiwilligen Ergänzungsfach - egal ob Haupt- oder Nebenfach - mindestens 25 Stunden zu unterrichten. Dabei sind alle Stufen, für die die Fakultas erworben werden soll, abzudecken, bei einer Drittfachausbildung in einem Hauptfach also Unter-, Mittel und Oberstufe, bei einer Ausbildung in einem Bei- bzw. Nebenfach Unter- und Mittelstufe.
  • Die Ausbildung in einem freiwilligen dritten Fach stellt gegenüber dem "Normalfall" von zwei Fächern eine zusätzliche Belastung dar. Daher wird es toleriert, wenn ein kleiner Teil dieser Verpflichtung (bis zu fünf Stunden) noch zu Beginn des 2. Ausbildungsabschnittes abgedeckt wird. Generell gilt aber, dass der Referendar / die Referendarin bei drei Fächern eine besondere Verantwortung hat, die Bedingung der 85 Stunden eigenen Unterrichts durch eine angemessen frühzeitige und gewissenhafte Planung zu sichern.
  • Ist die Ausbildung im freiwilligen dritten Fach im ersten Ausbildungsabschnitt nicht erfolgreich durchlaufen worden, so muss die Referendarin/der Referendar die Drittfachausbildung beim RP kündigen, um einer Verlängerung der Ausbildung vorzukommen.
  • Ein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag im zweiten Ausbildungsjahr ist in einem freiwilligen dritten Fach nicht möglich.
  • Die Lehrprobe im dritten Fach findet in der Regel in einem gesonderten Zeitraum vor den Weihnachtsferien statt. Der genaue Termin ist im jeweiligen Kursterminplan ausgewiesen. Das Kolloquium im Drittfach findet im Zeitraum der Kolloquia und mündlichen Prüfungen statt.

 

Bei einer (seltenen) notwendigen Dreifächerkombination gilt u.a. Folgendes:

  • Die für das erste Schulhalbjahr verbindlichen 60 Unterrichtsstunden sind gleichmäßig auf die drei Fächer zu verteilen; pro Fach sind somit im ersten Ausbildungshalbjahr 20 Stunden vorzusehen. Kleinere Abweichungen aufgrund der besonderen Situation eines Faches an einer kleinen Schule können dabei akzeptiert werden; die Zahl von 14 Unterrichtsstunden darf aber nicht unterschritten werden.
  • Der schulpraktische Einsatz umfasst in einem Hauptfach Unter-, Mittel und Oberstufe, bei einer Ausbildung in einem Bei- bzw. Nebenfach Unter- und Mittelstufe.
  • Ist der Ausbildungsunterricht in einem (oder mehreren) der drei Fächer am Ende des ersten Halbjahres nicht erfolgreich durchlaufen worden, so muss die Ausbildung verlängert werden.
  • Bei einer notwendigen Kombination ist der Referendarin / dem Referendar im zweiten Ausbildungsjahr in jedem der drei Fächer ein durchgehender Lehrauftrag zu geben.
  • Die Prüfungen im 2. Ausbildungsjahr werden durch das Landeslehrerprüfungsamt organisiert. Die Lehrprobe im dritten Fach findet in der Regel in einem gesonderten Zeitraum vor den Weihnachtsferien statt. Der genaue Termin ist im jeweiligen Kursterminplan ausgewiesen. Das Kolloquium im Drittfach findet im Zeitraum der Kolloquia und mündlichen Prüfungen statt.



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