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Ausbildung in Teilzeit

Das Referendariat kann unter den im folgenden Abschnitt aufgeführten Voraussetzungen in Teilzeit durchgeführt werden. Dabei wird das 18-monatige Referendariat auf 30 Monate, also fünf Unterrichtshalbjahre, gestreckt. Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit ist in Summe eine 60% Beschäftigung mit unterschiedlich starken Belastungen im Hinblick auf die fünf Halbjahre: Im 1. Ausbildungshalbjahr ist die Entlastung vergleichsweise gering, in den weiteren Ausbildungshalbjahren ist sie höher. 

Entsprechend des durchschnittlichen Tätigkeitsumfanges berechnet sich das Monatsentgeld, welches durchgängig 60 % beträgt. 

Voraussetzungen

Angehende Lehrkräfte, die

  • die ein Kind unter 18 Jahren, 
  • die eine nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige Angehörige oder einen pflegebedürftigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen oder 
  • bei denen eine Schwerbehinderung bzw. eine Gleichstellung vorliegt

können das Referendariat in Teilzeit durchführen. 

Das Referendariat in Teilzeit ist nur mit zwei Ausbildungsfächern möglich. Eine Nachqualifizierung im dritten Fach ist nach dem Berufseinstieg unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • die Schulleitung befürwortet die Nachqualifizierung
  • das Regierungspräsidium genehmigt die Nachqualifizierung
  • das Seminar verfügt über die Kapazitäten in dem Fach, in dem die Nachqualifizierung erfolgen soll

 Der Antrag für den Vorbereitungsdienst in Teilzeit ist in das Online-Bewerbungsformular integriert und ist, wenn die Voraussetzungen schon zum Zeitpunkt der Einreichung des Zulassungsantrags zum Vorbereitungsdienst vorliegen, gleichzeitig mit diesem über das VD-Online-Bewerbungsportal im Internet zu stellen. 

 WICHTIG: Es gilt zu beachten, dass der Wechsel von Vollzeit in Teilzeit während des Referendariats nur dann möglich ist, wenn sich eine der o.g. Voraussetzungen erst nach Beginn des Vorbereitungsdienstes ergibt, dabei ist ein Wechsel in das Referendariat in Teilzeit nur zu Beginn des zweiten Ausbildungsabschnitts möglich. Für weitere Informationen diesbezüglich wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Regierungspräsidium.

Eckpunkte des Referendariates in Teilzeit

1. Ausbildungsabschnitt (Dauer: 1 Schulhalbjahr)

  • Die fachdidaktische Ausbildung in beiden Ausbildungsfächern erfolgt im ersten Ausbildungshalbjahr wie im Referendariat in Vollzeit.
  • Die Ausbildung in Schul- und Beamtenrecht erfolgt im ersten Ausbildungshalbjahr wie beim Referendariat in Vollzeit.
  • Die Ausbildung in Pädagogik erfolgt im ersten Ausbildungshalbjahr nur während des Vorkurses im Januar im Umfang von 25 Unterrichtsstunden. Die verbleibenden Ausbildungsstunden in Pädagogik finden im 3. und 4. Ausbildungshalbjahr statt.
  • Der Umfang des begleiteten Unterrichts/Hospitation wird auf 6 bis 8 Unterrichtsstunden pro Woche reduziert. 
  • Bis spätestens 31. Mai des 1. Ausbildungshalbjahres teilen die Referendare/-innen der Seminarleitung die Reihenfolge der beiden Ausbildungsfächer im 2. Ausbildungsabschnitt mit.

2. Ausbildungsabschnitt (Dauer: 2 x 2 Schulhalbjahre)

  • Die fachdidaktische Ausbildung mit den dazugehörigen Prüfungen erfolgt im ersten Ausbildungsfach in den Ausbildungshalbjahren 2 und 3, im zweiten Ausbildungsfach in den Ausbildungshalbjahren 4 und 5. 
  • Die im Vorkurs begonnene Ausbildung in Pädagogik wird in den Ausbildungshalbjahren 3 und 4 fortgesetzt. 
  • Ergänzende Ausbildungsveranstaltungen (z.B. Module) finden in allen Ausbildungshalbjahren des zweiten Ausbildungsabschnittes statt.
  • Die obligatorischen fachgebundenen Zusatzausbildungen in NwT bei den Naturwissenschaftlern und in Wirtschaft bei den Politik- / Wirtschaftswissenschaftlern finden im 3. und im 5. Ausbildungshalbjahr statt (Ist Fach PoWi das erste Ausbildungsfach, findet die Wirtschaftsausbildung im 3. Ausbildungshalbjahr statt. Ist PoWi das zweite Ausbildungsfach, findet die Wirtschaftsausbildung im 5. Ausbildungshalbjahr statt.).
  • Auf freiwilliger Basis ist eine Zusatzausbildung in Bili und DaZ im 3. und 4. Ausbildungshalbjahr möglich.
  • Der Umfang des eigenständigen und begleiteten Unterrichts im jeweiligen Ausbildungsfach wird auf 4 bis 8 Unterrichtsstunden pro Woche reduziert. 

Informationen und Beratung

Am Mittwoch, 25.10.2023 findet von 14:00h bis 15:30h eine Informationsveranstaltung für die Bewerber/-innen des Referendariats in Teilzeit am Seminar Freiburg statt. Im Anschluss an die Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen. Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung erfolgt über das zuständige Regierungspräsidium.

 Weitere Informationen zum Referendariat in Teilzeit finden sich unter

https://lehrer-online-bw.de/,Lde/5171880

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